Immobilienregelung nach Trennung – Optionen im Überblick

 



Das gemeinsame Zuhause von Ehepaaren ist eine wichtige finanzielle und Altersvorsorgekomponente dar. Doch wie geht man im Falle einer Scheidung am besten mit der Immobilie um?

 

Ist ein sofortiger Verkauf des Hauses nötig?



Nicht unbedingt sofort. Wir finden mit Ihnen die optimale Lösung für Ihre Scheidungsimmobilie. Kontaktieren Sie uns für eine persönliche Beratung!

 

Immobilien in der Zugewinngemeinschaft



Die Zugewinngemeinschaft ist bei Eheschließungen weit verbreitet. Das heißt, dass das während der Ehe erworbene Eigentum beiden Partnern gehört, ebenso wie die Schulden. Leider verläuft die Aufteilung selten ohne Komplikationen.

 

Realteilung der Immobilie in zwei separate Wohnbereiche



Bei dieser Lösung verbleiben beide Ex-Partner in der Immobilie und erhalten das Alleineigentum an jeweils einem Teil der Immobilie. Dies wird im Grundbuch durch eine notarielle Teilungserklärung festgehalten. Nicht jede Immobilie eignet sich hierfür, daher sollte ein Experte konsultiert werden.

 

Übertragung des Hauses auf die Kinder



Es besteht die Möglichkeit, die Immobilie auf die Kinder zu übertragen. Hierfür ist die Zustimmung eines Vormundschaftsgerichts nötig. Auch ein Partner kann seinen Eigentumsanteil dem Kind schenken, mit der Zustimmung des anderen.

 

Übertragung der Immobilie: Verbleib eines Partners und Ausgleichszahlung



Man kann das Immobilieneigentum auch an einen Partner übertragen. Der andere Partner erhält eine Auszahlung, basierend auf Marktwert und Eigentumsanteilen. Es ist wichtig zu beachten, dass auch die laufenden Kreditverpflichtungen übernommen werden müssen.

 

Teilungsversteigerung



Kann keine Einigung erzielt werden, kann die Immobilie Immobilienberater in Hameln auf Antrag versteigert werden. Hierbei ist jedoch Vorsicht geboten: Der Erlös deckt oft nicht die Schulden, und das Höchstgebot liegt meist unter dem möglichen Verkaufspreis bei einem professionellen Verkauf. Das führt oft zu ungedeckten Schulden, für die beide haften. Eine einvernehmliche Lösung sollte daher bevorzugt werden.

 

Vermietung der Immobilie



Ist ein Verkauf unvorteilhaft oder kann das Haus nach der Scheidung nicht allein gehalten werden, könnte Vermietung eine Möglichkeit sein. In diesem Fall müssen die Ex-Partner als Vermieter kooperieren oder einen Makler engagieren.

 

Verkauf der Immobilie



Die Mehrheit der Ehepaare verkauft die Immobilie bei einer Scheidung. Nach dem Trennungsjahr darf jeder Ehepartner den Verkauf der Immobilie verlangen. Ein erfahrener Immobilienexperte übernimmt die gründliche Bewertung, Vermarktung und Verhandlung mit potenziellen Käufern in Ihrem Interesse. Damit können Sie sich auf andere Aspekte der Scheidung fokussieren.

Wenn Sie Fragen haben oder Hilfe beim Verkauf benötigen, stehen wir Ihnen als erfahrene Makler zur Verfügung. Zusammen finden wir die optimale Lösung für Ihre Situation.

Haben Sie Fragen zum Kauf oder Verkauf einer Immobilie oder wünschen Sie eine anderweitige Beratung?

Kontaktieren Sie uns! Wir helfen Ihnen gerne.

Wohnungsknappheit: Kaufen, bevor die Immobilienpreise steigen?

 



Der Wohnungsbau ist in einer Krise und wird auch in Zukunft den Druck auf dem Mietmarkt erhöhen. Gleichzeitig steigen die Immobilienpreise langsam wieder. Warum man jetzt zuschlagen sollte.

Laut Experten hat sich die Marktlage in den letzten Monaten verschärft. Besonders im Bereich des Wohnungsneubaus gibt es massive Probleme. Laut einem Artikel im Bericht wären im Jahr 2023 allein 700.000 neue Wohnungen nötig gewesen. Doch die enormen Kosten für Bau, Grund und Finanzierung lassen dies nicht zu.

So wurden im zweiten Monat dieses Jahres laut dem Statistischen Bundesamt nur 22.300 Neubauwohnungen genehmigt – ein Abnahme von 20,6 Prozent im Vergleich zum Vorjahr, mit kontinuierlich sinkenden Genehmigungszahlen seit Mai letzten Jahres. Die Zahlen demonstrieren, die aktuellen Umstände für den Wohnungsbau sind so ungünstig wie seit dem Ende des Zweiten Weltkriegs nicht mehr.

Ein hoher Erfordernis trifft auf enorme Baukosten, stark gestiegene Zinsen und vielerlei Auflagen, was den Wohnungsbau in eine schwierige Situation bringt. Gleichzeitig ziehen die seit 2023 rückläufigen Immobilienpreise wieder an. Laut dem Bundesamt für Statistik sanken die Preise für Wohnimmobilien letztes Jahr um 8,4 Prozent. Besonders stark betroffen waren sanierungsbedürftige Bestandsbauten und Immobilien im Umland einiger Städte.

 

Warum man jetzt nicht zögern sollte



Dies könnte die mehr lesen... Preise rasch wieder in die Höhe treiben. Erste Indikatoren dieser Richtung sind bereits zu erkennen. Laut dem EPX ist zu beobachten, dass die Preise für bestehende Wohnimmobilien bereits den vierten Monat in Folge stiegen. Im April stieg der Europace Index gegenüber dem Vormonat um 0,35 Prozent auf 211,67 Punkte, wobei Eigentumswohnungen sich um 1,25 Prozent verteuerten. Diese Bewegung könnte sich weiterentwickeln.

 

Gründe für den Immobilienkauf gibt es viele



Gerade dort, wo die Preisrückgänge moderat waren, bieten sich potentiellen Käufern aktuell mehr Spielraum. Das günstige Zeitfenster könnte sich bald schließen, da die eingependelten Zinsen und niedrigeren Preise viele frustrierte Interessenten zu Käufen aktivieren.

Auch angesichts des weiter steigenden Mietpreise erscheint der Erwerb von Immobilien besonders sinnvoll. In dieser Periode, in der die Immobilienpreise noch günstig und die Zinsen stabil, ist der Zeitpunkt optimal für einen Erwerb von Immobilien. Kaufinteressenten sollten daher diese Gelegenheit ergreifen und kaufen. Ein regionaler Immobilienmakler kann Ihnen dabei helfen, die richtige Wohnung zu finden, während ein neutraler Finanzierungsberater eine maßgeschneiderte Finanzierung für Sie ausarbeitet.

Benötigen Sie Unterstützung beim Immobilienkauf? Kontaktieren Sie uns! Wir unterstützen Sie gern.

Den richtigen Maklervertrag wählen: Wichtige Punkte

Für Hausverkäufer und Hausvermieter bewährt es sich, Immobiliengeschäfte mit einem Makler abzuwickeln. Er sichert, dass der Vermittlungsprozess unter Einhaltung aller rechtlicher Bedingungen erfolgt und Sie den bestmöglichen Preis erzielen. Darüber hinaus spart er Ihnen viel Zeit, Geld und Mühe ein, was ebenfalls nicht zu unterschätzen ist. Immerhin nimmt er Ihnen nahezu die komplette Arbeit ab – und dies auf professionelle Weise. Doch bevor der Immobilienmakler für Sie tätig wird, unterschreiben Sie bei ihm einen Maklervertrag. Dadurch sichern sich beide Seiten ab. Die Frage, die sich jetzt für Sie anschließt, ist: Welcher Maklervertrag ist für mich am besten? Hier stellen wir Ihnen drei klassische Verträge vor, die Sie mit dem Makler Ihres Vertrauens abschließen können.

Variante 1: der einfache, simple Maklervertrag

Bei diesem Maklervertrag gibt es die komplette Freiheit für Sie als Verkäufer, denn der Vertrag wird zumeist mündlich geschlossen und ist komplett unverbindlich. Sie können ihn demnach kündigen, wann es Ihnen beliebt. Darüber hinaus können Sie Ihre Immobilie durch mehrere unterschiedliche Makler vermarkten lassen. Einige Immobilienbesitzer glauben, sie könnten so die Vermittlungszeit verkürzen. Die Praxis zeigt allerdings, dass genau das Gegenteil der Fall ist. Kaufinteressenten sind irritiert, wenn ein Objekt bei mehreren Maklern im Portfolio zu finden ist. Sie trauen der Sache dann nicht mehr, da sie dahinter einen Ladenhüter vermuten. Ein weiterer Nachteil ist, dass der Makler für Sie nicht tätig werden muss. Es kann also sein, dass er gar nichts dafür tut, Ihr Objekt leistungsstark zu vermarkten. Letztlich dauert die Vermittlung solch einer Immobilie meist sehr lange.

Variante 2: der Makleralleinauftrag

Dieser Vertrag ist deutlich exklusiver als der simple Maklervertrag. Sie als Immobilienbesitzer legen Ihr Objekt quasi in die Hände eines Maklers, der alleinig dieses vermarkten darf. Solch ein Vorgehen hat für Sie als Verkäufer einen großen Vorzug: Ihr Makler wird sich mit ganzheitlichem Einsatz und hochprofessionell auf den Verkauf stürzen. Er wird alles daran setzen, Ihre Immobilie so schnell wie möglich zum besten Preis zu verkaufen. Sie können sich auf Ihren Makler und seine Leistungsstärke daher verlassen. Aus diesem Grund schließen Immobilienmakler und Eigentümer auch einen individuellen Vertrag ab. In diesem ist fixiert, welche Leistungen der Makler für Sie erbringt. Darüber hinaus wird der Makleralleinauftrag über einen bestimmten Zeitraum abgeschlossen. Zumeist läuft er nach drei oder acht Monaten ab. Daraus ergibt sich für Sie ein weiterer Vorteil: Sie als Immobilienverkäufer können von Anfang an die Zeit einkalkulieren, in der Sie mit dem Makler zusammenarbeiten. Für den Makler wiederum ist es ein zusätzlicher Anreiz, schnell und konsequent zu handeln. Achtung: Sie dürfen keinen anderen Makler während dieser Vertragszeit auf Ihr Objekt ansetzen. Allerdings dürfen Sie sich selbst auf die Suche begeben.

Variante 3: der qualifizierte Alleinauftrag

Dieser Vertrag hat das höchste Maß an Exklusivität. Verkäufer und Makler vereinbaren vertraglich, dass nur der genannte Makler das Objekt vermarkten darf. Auch Sie als Eigentümer dürfen nicht selbständig agieren und sich auf die Suche nach einem Käufer begeben. Sollten Sie als Haus- oder Wohnungseigentümer einen Kaufinteressenten finden, müssen Sie diesen an den Makler verweisen. Hinsichtlich der Laufzeit ähnelt der qualifizierte Alleinauftrag der Laufzeit eines regulären Makleralleinauftrags. Sie können sich sicher sein, dass Ihr Makler für Sie alles tun wird, um zum bestmöglichen Preis und in kurzer Zeit Ihr Objekt zu veräußern. Beachten Sie bitte auch, dass die vertraglichen Vorgaben es dem Makler schwer machen, den Verkaufsprozess hinauszuzögern oder die Abmachung zu lösen. Wer auf Nummer sicher gehen möchte, wählt daher gern diese Vertragsvariante.

Dürfen wir Ihnen weiterhelfen? Dann kontaktieren Sie uns!

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So wichtig ist der Energieausweis



Der Energiewert eines Hauses ist ein entscheidender Faktor bei der Kaufentscheidung. Er gibt dem Interessenten einen ersten Eindruck davon, mit welchen Energiekosten er rechnen muss. Seit Jahren ist die Vorlage des Energiewertes bei der Besichtigung von Immobilien verpflichtend. Bei fehlendem Energiewert kann ein Bußgeld von bis zu 15.000 € verhängt werden.

Bedarfs- und Verbrauchsausweis

Der Energieausweis ist ein wichtiges Dokument, das den Energieverbrauch einer Immobilie auf einen Blick erkennbar macht. Er informiert über den Energiestand des Hauses oder der Wohnung und ist in Form eines Balkens mit Energieeffizienzklassen dargestellt. Die Energieeffizienzklassen reichen von A+ (sehr niedriger Energieverbrauch) bis H (hoher Energieverbrauch). Darüber hinaus lassen sich allgemeine Gebäudeangaben wie Baujahr der Immobilie, Heizungsart etc. entnehmen.

Es gibt zwei Arten von Energieausweisen: den Bedarfsausweis und den Verbrauchsausweis. Der Bedarfsausweis erfordert eine Berechnung, während für den Verbrauchsausweis die aktuellen Verbrauchswerte herangezogen werden. Für die Erstellung des Bedarfsausweises ist ein höherer Aufwand erforderlich, was zu höheren Kosten führt. Er kommt zum Beispiel bei Neubauten zum Einsatz, da für diese noch keine Verbrauchswerte vorliegen.

So erstellt ein Profi einen Bedarfsausweis:

Um den Bedarfsausweis zu erstellen, nimmt ein Profi komplexe Berechnungen vor. Ein Bedarfsausweis muss zahlreichen Faktoren Rechnung tragen, darunter die Außenwanddämmung, die Energieklassen der Fenster und die Heizungstechnik. Auch die Bauform und die Lage sind von Bedeutung. So verbraucht eine Wohnung in einem Mehrfamilienhaus weniger Energie als eine freistehende Immobilie auf dem Land. Die ermittelten Werte stellen lediglich Richtwerte dar. Letztlich entscheidet der persönliche Energiebedarf über den Energieverbrauch des Hauses.

Wer erstellt für mich den Energiepass?

Unterschiedlichste Experten dürfen den Energieausweis anfertigen. Dazu gehören Energieberater, Architekten, Bauingenieure, Schornsteinfeger mit Zusatzqualifikation etc.

Wichtig ist, dass Sie einen unabhängigen Berater zur Hand haben. Um sicherzustellen, dass Ihr Energiepass hohe Standards erfüllt, können Sie sich an einen Makler wenden. Er stellt den erforderlichen Kontakt her oder besorgt den Energieausweis für Sie. Ein weiterer Vorteil ist, dass ein Makler den kompletten Verkaufsprozess übernehmen kann. Dadurch sparen Sie Zeit, Mühe und Geld. Setzen Sie beim Hausverkauf auf einen Makler!


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5 wichtige Überlegungen für Erben im Umgang mit einer geerbten Immobilie





Das Erben einer Immobilie kann eine emotional berührende und zugleich anspruchsvolle Erfahrung sein, insbesondere wenn es sich um das romantische Elternhaus handelt. Nach dem Verlust eines Familienmitglieds müssen sich die Hinterbliebenen nicht nur mit ihrer Trauer auseinandersetzen und die Beisetzung organisieren, sondern sich auch Gedanken darüber machen, was mit der hinterlassenen Immobilie geschehen soll. Um diesen Prozess so reibungslos wie möglich zu gestalten, gibt es einige entscheidende Aspekte, die beachtet werden sollten.

Zunächst ist es entscheidend, den Nachlass genau zu ermitteln. Dazu gehört die Klärung bestehender Verbindlichkeiten, die Überprüfung des Grundbucheintrags sowie die Kontaktaufnahme mit Banken und Versicherungen. Es ist wichtig, Bankunterlagen, Kontoauszüge und Versicherungsdokumente durchzusehen und relevante Vertragspartner wie Arbeitgeber, Rentenkassen, Versicherungen, Vermieter oder Gläubiger zu informieren.

 

 

1. Ermitteln Sie zuerst den Nachlass


Des Weiteren sollte geklärt werden, wer die Begünstigten des Nachlasses sind. Dies beinhaltet die Überprüfung, ob ein notarielles Testament existiert und wo es hinterlegt ist. Sollte der Aufbewahrungsort unbekannt sein, ist eine Anfrage beim Nachlassgericht angebracht. Falls Sie im Besitz des Testaments sind, muss dieses beim Nachlassgericht eingereicht werden.

 

 

2. Finden Sie heraus, wer das Vermögen erbt


Falls kein Testament vorhanden ist, greift die gesetzliche Erbfolge. Diese regelt, dass das Vermögen nach Pflichtteilen an die Hinterbliebenen vererbt wird, wobei die Vererbung je nach Verwandtschaftsgrad erfolgt. Ehepartner und Kinder als Verwandte ersten Grades erhalten in der Regel die höchsten Erbanteile.

 

 

3. Was besagt die gesetzliche Erbfolge bei Nichtvorhandensein eines Testaments?


Bevor Sie sich als Immobilienerbe für oder gegen die Immobilie entscheiden, gibt es mehrere Faktoren zu beachten. Innerhalb von sechs Wochen nach Bekanntgabe müssen Sie eine Entscheidung treffen. Es ist wichtig, den Wert der Immobilie zu ermitteln und zu prüfen, ob Sie für etwaige Schulden oder andere Verbindlichkeiten aufkommen mehr Informationen... können. Zudem sollten Sie sich über die Höhe der Erbschaftssteuer informieren und klären, ob das Erbe mit bestimmten Auflagen oder Einschränkungen versehen ist. Falls Sie nicht der Alleinerbe sind, müssen bestimmte Fragen zusammen mit der Erbengemeinschaft geklärt werden.

 

 

4. Dinge, die Immobilienerben vor ihrer Entscheidung berücksichtigen sollten

Bei der Annahme des Immobilienerbes müssen Sie Ihre rechtliche Nachfolge durch einen Erbschein beim Grundbuchamt nachweisen. Dieser ist beim Nachlassgericht zu beantragen. Erst durch die Änderung des Grundbucheintrags werden Sie als rechtmäßiger Eigentümer anerkannt. Beachten Sie, dass Sie sich die Grundbuchgebühren sparen können, wenn Sie die Änderung innerhalb von zwei Jahren nach dem Tod des Erblassers vornehmen lassen.

 

 

5. Dies müssen Sie bei der Annahme des Immobilienerbes erledigen

Sollten Sie unsicher sein, wie Sie mit der geerbten Immobilie verfahren sollen, stehen wir Ihnen gerne zur Verfügung. Wir bieten Beratung an und helfen Ihnen, gemeinsam eine Lösung zu finden. Zögern Sie nicht, uns zu kontaktieren. Wir freuen uns darauf, Sie zu unterstützen.

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